§ 11 Auflösung

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins dem Verband der Reit- und Fahrvereine Rheinland e.V. zu, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der § 2 dieser Satzung genannten gemeinnützigen Zwecke in der Stadt Lohmar zu verwenden hat.

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