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Mitgliedschaft und Beiträge

Den Antrag auf Mitgliedschaft finden Sie unten auf dieser Seite.

Jahresbeiträge

aktives erwachsenes Mitglied ab dem 18. Lebensjahr 60,00 €
aktives jugendliches Mitglied bis zum vollendeten 25. Lebensjahr* 35,00 €
förderndes Mitglied 35,00 €

Familienstaffel

erstes aktives erwachsenes Mitglied 60,00 €
jedes weitere aktive erwachsene Mitglied 40,00 €
erstes aktives jugendliches Mitglied 35,00 €
jedes weitere aktive jugendliche Mitglied 15,00 €

Bei unterjährigem Beitritt wird der Mitgliedsbeitrag anteilsmäßig auf die verbleibenden Monate erhoben.
 

* Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige bzw. denen gleichgestellte (Zivildienstleistende, "freiwilliges Jahr") bis zum vollendeten 25. Lebensjahr werden als jugendliche Mitglieder geführt. Die Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden.
Jugendliche Mitglieder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr sind beitragsfrei.

 

Aufnahmegebühren (einmalig)

Jugendliche und fördernde Mitglieder zahlen im Jahr 2013 keine Aufnahmegebühr!

aktives erwachsenes Mitglied 25,00 €
jedes weitere aktive erwachsene Mitglied einer Familie 25,00 €
jugendliches Mitglied 0,00 €
Förderndes Mitglied 0,00 €

 

Der Vorstand ist ermächtigt, in begründeten sozialen Ausnahmefällen von den festgesetzten Beiträgen und Aufnahmegebühren abzuweichen.

 

Regelungen zum Arbeitsstundenentgelt

Aktive erwachsene sowie aktive jugendliche Mitglieder über 16 Jahren müssen pro Kalenderjahr 2 Arbeitsstunden leisten.
Das Arbeitsstundenentgelt (Zahlbetrag für jede nicht geleistete Arbeitsstunde) beträgt € 20,00.

Die Abrechnung erfolgt mit dem Jahresbeitrag des Folgejahres.

Es wird freigestellt, mit Zahlung eines Arbeitsstundenentgelts in Höhe von € 10,00 je Arbeitsstunde die Verpflichtung zur Erbringung von Arbeitsstunden im Voraus abzulösen. Die Ablösung ist nur für beide Stunden gemeinsam möglich. In diesem Fall muss das Arbeitsstundenentgelt entweder direkt mit dem Beitrag oder aber bis spätestens zum 01.04. des laufenden Jahres entrichtet werden.

Detailregelungen:

  • Fördermitglieder, Beitragsbefreite, Jugendliche unter 16 Jahren sowie Ehrenmitglieder werden von der Verpflichtung zur Erbringung von Arbeitsstunden befreit.
  • Über die Leistung der Arbeitsstunden wird ein Arbeitsstundenbuch durch den Vorstand geführt; jedes Mitglied ist für die Eintragung in das Arbeitsstundenbuch selbst verantwortlich.
  • Die Arbeitsstunden werden an mit Beschluss des Vorstandes festgesetzten Arbeitsdiensten abgeleistet.
  • An den Arbeitsdiensten nimmt jeweils mindestens ein Vorstandsmitglied teil.
  • Arbeiten während einer Vereinsveranstaltung gelten nicht als Arbeitsstunden.
  • Rest- und Vorarbeiten nach Absprache mit dem Vorstand sind ebenfalls anrechenbar.

 

Stand dieser Beitragsordnung und aller genannten Regelungen: 22.03.2013

 


 

Beitragsordnung 2013

Die von der Mitgliederversammlung am 22.03.2013 beschlossene Beitragsordnung.

Gültig für das Jahr 2013.

 
Antrag auf Mitgliedschaft

Der aktuelle Antrag auf Mitgliedschaft, bitte per Post an die RG Haus Dorp e.V. senden oder einem Vorstandsmitglied geben.

 
 
 
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