- Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
- Die Aufnahmegebühr, die Beiträge, die Arbeitsstunden und das Ersatzgeld für nicht geleistete Arbeitsstunden sowie Sonderumlagen werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Überwachung und Durchsetzung der Zahlung erfolgt durch den Vorstand.
- Die Beiträge sind auf das Konto des Vereins zu zahlen. Die Beitragszahlung sollte durch Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung erfolgen.