§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins, Gemeinnützigkeit

  1. Zweck des Vereins ist
    • die Gesundheitsförderung aller Personen, insbesondere der Jugend im Rahmen der Jugendpflege durch Reiten, Fahren und Voltigieren;
    • die Ausbildung von Reiter, Fahrer und Pferd in allen Disziplinen; 
      das Anbieten eines breit gefächerten Angebots in allen Disziplinen des Breiten - und Leistungssports;
    • die Hilfe und Unterstützung bei der mit dem Sport verbundenen Pferdehaltung als Maßnahme zur Förderung des Sports und des Tierschutzes;
    • die Vertretung seiner Mitglieder gegenüber den Behörden und Organisationen auf der Ebene der Gemeinde und im Kreisverband, mit Ausnahme von Einzelinteressen;
    • die Förderung des Reiters in der freien Landschaft zu Erholung im Rahmen des Breitensport sowie dem damit verbundenen Umwelt - und Landschaftsschutz; 
    • die Mitwirkung bei der Koordinierung aller Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur für Pferdesport und -haltung im Gemeindegebiet der Stadt Lohmar. 
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 
  3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  4. Der Verein verwendet seine Mittel nur für die satzungsgemäßen Zwecke. Die Verfolgung politischer Ziele ist ausgeschlossen. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins
  5. Der Verein darf Personen weder durch vereinsfremde Zwecke noch durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
  6. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes darf das Vermögen des Vereins nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. (vgl. §11).

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